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Im Winter

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Mit der Buchung besteht zwischen Ihnen als dem buchenden Gast (nachfolgend „Gast“) und uns, den Geschwistern Julia, Konstantin und Alexander v. Werder, rechtlich organisiert in der Haus am Bach Verwaltungs-GbR, Paul-Ehrlich-Straße 18a, 60596 Frankfurt am Main, (nachfolgend „Vermieter“ genannt) Einigkeit darüber, dass im Hinblick auf das Mietverhältnis und den zugrundeliegenden Mietvertrag zwecks Bereitstellung und Überlassung des Hauses am Bach (nachfolgend „Ferienunterkunft“) ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGBs“) gelten.

2. Buchung

2.1 Die verbindliche Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Versendung und den Erhalt der Buchungsbestätigungsemail und die Überweisung der Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises durch den Gast zustande. Die Buchungsbestätigungsemail wird dem Gast umgehend nach der Onlinebuchung über den Buchungskalender durch den Vermieter bzw. namens und in Auftrag des Vermieters übermittelt. Mit dem Erhalt dieser Buchungsbestätigung und der Überweisung der Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtmietpreises wird die Buchung der Ferienunterkunft verbindlich.

2.2 Der restliche Mietpreis in Höhe von 80% des Gesamtmietpreises ist spätestens vierzehn (14) Tage vor der Anreise/Mietbeginn auf das Konto der Vermieter zu überweisen. Soweit zwischen Buchung und Anreise durch den Gast weniger als vierzehn (14) Tage liegen, dann ist der Gesamtmietpreis durch den Gast umgehend zur Zahlung fällig und damit umgehend auf das Konto der Vermieter zu überweisen, damit die Buchung verbindlich wird. Der Gast enthält die Informationen zur Schlüsselübergabe immer erst, wenn der vollständige Gesamtmietpreis auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Eine Barzahlung vor Ort sind nicht gewünscht und auch nicht möglich.

3. Preise

3.1 Die auf der Website des Vermieters, den Buchungsportalen und insbesondere in der Buchungsbestätigungsemail an den Gast kommunizierten Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten (auch die Reinigung, Bettwäsche, Handtücher, Strom, Wasser, Heizkosten etc.) sowie die Mehrwertsteuer von 7 % mit ein. Die Kaution in Höhe von EUR 200,-- ist in diesem Preis ebenfalls bereits enthalten, aber gesondert ausgewiesen.

3.2 Die Kaution in Höhe von EUR 200,-- wird dem Gast innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Abreise bzw. dem Ende des Mietverhältnisses durch den Vermieter zurücküberwiesen, soweit es keine Veranlassung durch den Vermieter gibt, die Kaution ggf. voll oder anteilig wegen bestimmter Schäden zu verrechnen. In einem solchen Fall wird sich der Vermieter innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Beendigung des Mietverhältnisses mit dem Gast per E-Mail in Verbindung setzen.

3.3 Neben dem Gesamtmietpreis wird lediglich noch der Kurbeitrag/Kurtaxe für die Gemeinde Fischbachau in Höhe von EUR 2,-- pro Person und Aufenthaltstag bzw. in Höhe von EUR 1,-- pro Person und Aufenthaltstag für Personen zwischen den vollendeten sechsten (6) Lebensjahr und dem achtzehnten (18) Lebensjahres gesondert ausgewiesen. Seminar- und Tagungsteilnehmer zahlen ebenfalls einen Kurbeitrag in Höhe von EUR 1,-- pro Person und Aufenthaltstag an die Gemeinde Fischbachau.

3.4 Die Preise beinhalten 7 % Mehrwertsteuer. Nach ihrem Aufenthalt erhalten Sie eine Rechnung.

4. Zahlung

4.1 Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden Preise zu zahlen.

4.2 Die Anzahlung in Höhe von 20 % des Gesamtmietpreises für die Mietdauer wird innerhalb von zehn (10) Tagen nach Erhalt der Bestätigungsemail fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens achtzehn (18) Tage vor Anreise bzw. Beginn des Mietverhältnisses zu zahlen. Sowohl die Anzahlung (20%) als auch die Restzahlung (80%) sind jeweils auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen, also weniger als achtzehn (18) Tagen zwischen Buchung und Anreise ist der Gesamtmietpreis umgehend nach dem Erhalt der Buchungsbestätigungsemail an den Vermieter zu zahlen und zu überweisen.

4.3 Bei Nichtzahlung der fälligen Anzahlungen durch den Gast erlischt der Anspruch auf die Reservierung der Ferienunterkunft. Wird eine vereinbarte bzw. fällige Vorauszahlung durch den Gast auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt.

5. Rüchtritt des Gastes (Stornierung/ no show)

5.1 Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Mietvertrages gleichgültig für welche Dauer der Mietvertrag abgeschlossen ist.

5.2 Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt vom Mietvertrag ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung an den Vermieter zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Rücktritt bis

  • bis 45 Tage vor Mietbeginn: 20% des Mietpreises
  • 44 bis 30 Tage vor Mietbeginn: 35% des Mietpreises
  • 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
  • 13 bis 01 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises
  • 0 Tage vor Mietbeginn: 90% des Mietpreises

5.3 Ein Rücktritt hat per Textform (E-Mail) an den Vermieter zu erfolgen. Die gesetzlich geregelten Rücktrittsrechte bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

6. Rücktritt des Vermieters

6.1 Der Vermieter kann die vom Gast gebuchte Ferienunterkunft ohne Angabe von Gründen bis 45 Tage vor der gebuchten Anreise des Gastes kostenfrei ggü. dem Gast stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast in voller Höhe zurückerstattet.

6.2 Eine spätere Aufhebung des Mietvertrages durch den Vermieter ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. Der Vermieter ist daher jederzeit berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Mietvertrag zurückzutreten, insbesondere:

im Falle von höherer Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände, die die Durchführung des Mietvertrages unmöglich machen oder eine Beherbergung aufgrund persönlich bedingter Faktoren nicht mehr realisierbar ist; oder,

wenn die Ferienunterkunft unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen durch den Gast, z.B. zu der Person des Gastes/Gäste oder des Zwecks seines Aufenthaltes, gebucht wurde.

6.3 In einem solchen Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt durch den Vermieter entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

7. Aufenthalt

7.1 Die Ferienunterkunft steht dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung, aber der Vermieter wird sich auf Anfrage bemühen, im Einzelfall eine frühere Anreise möglich zu machen. Die Anreise und Übergabe der Ferienunterkunft erfolgt im Regelfall kontaktlos (per Schlüssel-Safe), so dass eine späte Anreise kein Problem darstellt. Am vereinbarten Abreisetag ist die Ferienunterkunft spätestens bis 11:30 Uhr zu räumen. Eine Verlängerung des Aufenthalts am Abreisetag ist nur nach Absprache mit dem Vermieter im Vorfeld möglich, wenn kein anderer Gast nachfolgt.

7.2 Die Ferienunterkunft, inklusive des Inventars und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft während der Mietzeit ist dem Gast selbst vorbehalten. Die Ferienunterkunft ist besenrein am Abreisetag zu übergeben, bewegliche Gegenstände, bspw. Küchengeschirr, sind sauber an den Ort zurückzustellen, an dem sie vorgefunden wurden. Fenster und Türen müssen ordnungsgemäß verschlossen werden. Die beiden Hausschlüssel kommen in den dafür vorgesehenen Schlüsselsafe. Der Gast hat auch darauf zu achten, dass beim Verlassen der Ferienunterkunft auch während der Mietdauer die Fenster geschlossen bzw. zumindest gekippt sind, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper ggf. zurückgedreht werden.

7.3 Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung durch den Gast angegebenen Gästen vorbehalten. Sollten die Ferienunterkunft mehr Personen als vereinbart nutzen, ist für diese ein gesondertes Entgelt in Höhe von EUR 50,-- pro Person und Nacht zu zahlen. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht gestattet. Der Gast ist nicht berechtigt, die ihm zum Gebrauch überlassene Ferienunterkunft Dritten zu überlassen und insbesondere sie weiter zu vermieten. Der Gast ist nicht berechtigt, die ihm zum Gebrauch überlassene Ferienunterkunft zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken zu nutzen.

7.4 Während des Aufenthaltes gilt die dem Gast zur Kenntnisnahme zugesendete Hausordnung. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGBs oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen.

7.5 Der Gast haftet für alle von ihm und seinen benannten bzw. mit seiner Zustimmung im Haus befindlichen Gästen schuldhaft verursachten Schäden an der Ferienunterkunft (Mietobjekt) sowie an den Einrichtungsgegenständen (z.B. den Betten, Matratzen, Sofas, Stühlen, Bildern, Teppichen, Küchenutensilien, Fernsehern etc.). Gehaftet wird auch für Schäden, die von Besuchern des Gastes während des Ferienaufenthalts verursacht werden.

7.6 Das Mitbringen eines Hundes pro Aufenthalt ist erlaubt, aber nicht in Bett und auf dem Sofa und nur im Erdgeschoss der Ferienunterkunft. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine gesonderte (zusätzliche) Reinigungspauschale in Höhe von bis zu EUR 200,-- (netto) in Rechnung stellen. Andere Haustiere als ein Hund pro Aufenthalt sind in der Ferienunterkunft nicht erlaubt.

7.7 Im Haus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine gesonderte (zusätzliche) Reinigungspauschale in Höhe von bis zu EUR 500,-- (netto) in Rechnung stellen. Das Rauchen im Garten, Terrasse und im Außenbereich ist bei geschlossenen Türen und Fenstern sowie Benutzung eines Aschenbechers selbstverständlich erlaubt.

7.8 Von 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr gilt die Nachtruhe. In dieser Zeit ist besondere Rücksichtnahme auf die Nachbarn geboten.

7.9 Die Internetnutzung ist selbstverständlich gestattet, soweit diese nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt. Strafbare Handlungen (insbesondere widerrechtliche Downloads oder Seitenaufrufe) werden zur Anzeige gebracht und strafrechtlich verfolgt. Für eine widerrechtliche Nutzung des Internets haftet allein der Gast (auch für die mit seiner Zustimmung in der Ferienunterkunft befindlichen weiteren Personen).

8. Haftung des Vermieters

8.1 Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung der Ferienunterkunft (Mietobjekts). Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- oder Stromversorgung, dem Internet sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl in der Ferienunterkunft oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

8.2 Für vom Gast verursachte Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, haftet der Gast. Die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung des Gastes. Zudem wird beim Verlust eines der zwei (2) durch den Vermieter via Schlüsselsafe überreichten Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Pauschale für die Anfertigung eines Ersatzschlüssels in Höhe von EUR 200,-- pro Schlüssel fällig. Sollte die Anfertigung des Schlüssels weniger Kosten verursachen, wird dem Gast der Mehrbetrag/Differenzbetrag zurückerstattet.

8.3 Die verschuldensabhängige Haftung des Vermieters ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen, das heißt, soweit nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters beruhen, geltend gemacht werden und/oder Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten des Vermieters beruhen, geltend gemacht werden. Einer Pflichtverletzung des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

8.4 Durch die dem Gast auf dem hauseigenen Parkplatz zur Verfügung gestellten Parkplätze kommt kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und Fahrräder sowie deren Inhalte haftet der Vermieter nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland so weit der Anwendung deutschen Rechts im Einzelfall nicht zwingende EU-Verbrauchervorschriften entgegenstehen. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

9.2 Erfüllungsort und damit Gerichtsstand des Erfüllungsortes im Falle von Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis ist der Ort der Ferienunterkunft in Fischbachau/Birkenstein im Landkreis und Amtsgerichtsbezirk Miesbach (Amtsgericht Miesbach/Landgericht München II). Daneben gilt für alle Streitigkeiten in diesem Zusammenhang der allgemeine Gerichtsstand am Wohnsitz des Gastes.

9.3 Änderungen und Ergänzungen der AGBs bedürfen jeweils der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden keine mündlichen Absprachen getroffen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der AGBs im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.